DJ. Jürgen Rüttgers
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Bundesminister

Als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie von 1994 bis 1998 unterzeichnete Rüttgers zusammen mit seinen Kollegen aus Frankreich, Italien und Großbritannien die Sorbonne-Erklärung. Mit dieser Erklärung wurden der sogenannte Bologna-Prozess und damit die größte Hochschulreform nach dem 2. Weltkrieg in Europa eingeleitet. Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes begann 1998 dann die Erneuerung der deutschen Hochschullandschaft. Es wurde eine leistungsorientierte Hochschulfinanzierung, die Evaluierung von Forschung und Lehre, neue Regelstudienzeiten, die Verstärkung der Studienberatung, eine bessere Organisation des Studiums und kürzere Studienzeiten eingeführt.

1996 wurde ein Forschungssonderprogramm von 3,6 Milliarden DM bis 2000 beschlossen. Die Mittel für Forschungsvorhaben wurden leistungsorientiert im Wettbewerb vergeben und die Eigenverantwortung der Forschungseinrichtungen gestärkt. Rüttgers trat sehr für die Stärkung der Grundlagenforschung in Deutschland ein und förderte die Internationalisierung der deutschen Forschung. Bereits 1995 legte er ein Konzept für die wissenschaftlich-technische Kooperation im asiatisch-pazifischen Raum vor. 1996 folgte ein Latein-Amerika-Konzept. Die Einbeziehung Israels in die europäische Arbeit war ein großer Erfolg.

Mit einer großen Kraftanstrengung wurde in den Jahren 1994 – 1998 der Ausbau der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur und die Erneuerung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den neuen Bundesländern gefördert. Das BMBF stellte umfangreiche Mittel von über 3 Milliarden DM zur Verfügung. Mit rund 15 Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und 86 außeruniversitären Forschungseinrichtungen erreichten die neuen Länder bis 1998 eine ausgewogene institutionelle Dichte. In den folgenden Jahren kamen weitere Institutsgründungen der Max-Planck-Gesellschaft hinzu.

Neben der Bio- und Gentechnik setzte sich Rüttgers für die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Umwelttechnologie ein. Am 01.08.1997 trat das Multimediagesetz (IuKGD) in Kraft. Es war das erste Gesetz, das einen rechtlichen Rahmen für die neuen Informationstechnologien zur Verfügung stellte. 1996 wurde das Förderprogramm für “Information als Rohstoff für Innovation” mit über 2 Milliarden DM in Gang gesetzt. Ebenfalls wurde das Breitbandwissenschaftsnetz in Betrieb genommen. Mit der Initiative “Schulen ans Netz” wurden die Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet.

1997 folgte ein Umweltfor­schungsprogramm für rund 1 Milliarde DM und Innovationszusagen für den Bau von zwei Solarfabriken in Nordrhein-Westfalen und Bayern. 1998 nahm aufgrund dieser Förderungsinitiative Deutschland den 1. Platz im Welthandel mit Umwelttechnik ein und war auf dem Weg zur Weltspitze der Solarproduzenten. Mit dem Programm “Arbeit durch Innovation” wurde 1997 der Aufbau eines leistungsfähigen Beteiligungsmarktes für kleine Technologien und die Förderung von Existenzgründung, die Einführung eines Gründergeldes, die Errichtung einer Gründerstiftung, der Aufbau von Dienstleistungsagenturen und der Ausbau des Patentschutzes begonnen.

Mit dem Meister-BAföG-Gesetz wurde ein großer Schritt zur Gleichstellung von beruflicher akademischer Ausbildung getan. Zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde 1997 erstmals seit 1984 eine positive Lehrstellenbilanz vorgelegt. Zwischen 1995 und 1998 wurden 34 neue Berufsfelder erschlossen und 68 Berufsbilder aktualisiert. Dadurch konnten erstmals Lehrstellen in Computerberufen geschaffen werden. 1997 erfolgte eine Reform der beruflichen Ausbildung durch Flexibilisierung der Berufsschulzeit, die Einführung eines “kleinen Gesellenbriefs” und eine Novelle zum Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jürgen Rüttgers

 

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